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Why Babylon mus fall! Veranstaltung gegen das Berliner Gewerkschaftsverbot

Termin erstellt von nosferatomonos Am 5. Januar schuf das Berliner Landesgericht einen schwerwiegenden Präzedensfall: Es verbot der Freien ArbeiterInnen Union Berlin, sich als Gewerkschaft zu definieren - ein absolutes Novum in der Geschichte der BRD. Erwirkt wurde dieses Urteil durch die Geschäftsleitung des Kino „Babylon“ in Berlin-Mitte.
Die Hintergründe dieses de-Facto Gewerkschaftsverbots
stellen ein juristisches Paradoxon dar, das auf anderer Ebene den Verfahren gegen AntifaschistInnen gleicht, denen aufgrund von Aufnähern mit durchgestrichenen Hakenkreuzen der Prozess wegen „Tragens verfassungsfeindlicher Symbole“ gemacht wurde. So wurde sich von Seiten des Gerichts am Urteil gegen den Christlichen Gewerkschaftsbund für Zeitarbeit orientiert, welcher im Interesse der ArbeitgeberInnen Tarifverträge für prekäre Beschäftigung von LeiharbeiterInnen abgeschlossen hatte;
ebenso wie diese, so das Gericht, sei die FAU nicht „tariffähig“. Dabei verfolgten die Arbeitgeber des Babylon mit ihrem juristischem Vorstoß doch gerade das Ziel, die zahlenmäßig größte und für sie unbequemste Organisation
ihrer Beschäftigten zu zerschlagen. Absurd
ist das Urteil auch deshalb, weil die FAU als eine der ersten
Widerstand gegen das System der Leiharbeit organisierte
- ein System, welches durch die Mitarbeit des DGB an den Hartz-Gesetzen überhaupt erst ermöglicht wurde.
Seit 1977 organisieren sich in der FAU Menschen bewusst außerhalb der DGB-Strukturen. Sie sehen in der dezentralen, basisdemokratischen, aber dennoch solidarischen Organisationsform als Basisgewerkschaft eine geeignetere Methode, gegen die Ausbeutung am Arbeitsplatz Widerstand zu leisten, als in der des bürokratisierten Zentralismus des DGB-Apparates. Darüber hinaus hat die FAU niemals das Verbot des politischen Streiks akzeptiert.
Die Lohnniveaus hinken den Profitraten deutscher Unternehmen seit Jahrzehnten in dramatischer Weise hinterher. Lässt sich vor diesem Hintergrund das DGB-Konzept des gewerkschaftlichen Einheitsverbandes aus der Perspektive von Beschäftigten überhaupt noch rechtfertigen?
Oder haben wir es eher mit einem gewerkschaftlichem
Korporatismus als Spiegelbild des unternehmerischen Lobbyismus zu tun? Was ist eigentlich dran am positiven Charakter von zentraler Planung der Arbeitskämpfe oder des Flächentarifs? Und was ist aus den Idealen der Selbstbestimmung
der ArbeiterInnen geworden?
Zu diesen Fragen gibt es sicherlich unterschiedliche Positionen. Das Gewerkschaftsverbot gegen die FAU ist jedoch ein arbeitsrechtlicher Angriff auf die Organisationsfreiheit
von Beschäftigten. Die Möglichkeiten von ArbeitnehmerInnen, sich in der verändernden Ökonomie flexibel zu bewegen und neue Formen des Zusammenschlusses und des Widerstandes auszuprobieren, werden durch das Urteil massiv beschnitten, die Repressionsmöglichkeiten gegenüber organisierten Beschäftigten hingegen enorm ausgeweitet: die Geschäftsleitung des Babylon versucht nun in Berufung auf das Urteil, den Sekretär der FAU Berlin zu einem Bußgeld von 250.000 Euro oder einer
monatelangen Haftstrafe verurteilen zu lassen.
Deshalb geht das, was gerade in Berlin passiert, uns alle an. Diese Einladung ist daher auch ein Solidaritätsaufruf
an kritische GewerkschafterInnen, kämpferische Beschäftigte, emanzipatorische Bewegungen - kurz an alle Menschen, die von der Notwendigkeit der Intervention in die gesellschaftlichen Verhältnisse überzeugt sind. Gewerkschaftsfreiheit verteidigen! Solidarisch gegen arbeitsrechtliche Repression!

Wann?

Dienstag, 09. Februar 2010, 19:00 | übernehmen

Wo?

Subrosa
Elisabethstraße 25
Wo ist das?


Wer will da hin?

  • Noch keiner - sei der Erste!

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