Der Sicherheitsabstand zu Fußgängern wird hier einfach abgeschafft, um die Kontaktmöglichkeiten zu erhöhen.
Besonders erfolgreich kann diese Forderung an Baustellen umgesetzt werden:

Bei diesem durch Zeichen 240 angeordneten gemeinsamen Geh- und Radweg besteht für den Radfahrer Rechtsfahrgebot.
D. h. er muss an der Hauswand entlang fahren und hat damit keine Möglichkeit, Fußgänger, die das Haus verlassen, zu bemerken. Der Fußgänger tritt also nicht nur "vors Haus", sondern auch vor das Fahrrad.
Als Konsequenz für Fußgänger in diesem Bereich - OBACHT !
Und für Radfahrer - Bleibst Du gern gesund und munter,
musst Du schnell vom Radweg runter !!
Und DAS will eine fahrrad- und Kinderfreundliche Stadt sein / werden?
