Der Gesetzentwurf ist heute zum Download freigeschaltet worden:
Der Freihafen Kiel soll aufgehoben werden, weil "ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Aufrechterhaltung [ ... ]l (Freizonen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 ZollVG) [ ...] nicht mehr feststellbar [ist].
Im Freihafen Kiel werden Nichtgemeinschaftswaren nur noch im begrenzten Umfang umgeschlagen. Darüber hinaus wird zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen.
Quelle:
http://www.bundesrat.de
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