// PolizeiTicker

Dienstag, 31. Januar 2012

Schlag gegen Kieler Rocker

Vereinsverbot der Hells Angels in Kiel

Foto: Archiv
Foto: Archiv

Der seit 1994 beste­hende Ver­ein „Hells Angels MC Char­ter Kiel“ wur­den vom Innen­mi­nis­ter Klaus Schlie ver­bo­ten. Bei der groß­an­ge­leg­ten Poli­zei­ak­tion wur­den am Diens­tag­mor­gen ins­ge­samt sie­ben Woh­nun­gen sowie der Treff­punkt der Hells Angels in Kiel, eine Gast­stätte in der Nähe des Hafens, durchsucht.

Innen­mi­nis­ter Klaus Schlie hat den Ver­ein „Hells Angels MC Char­ter Kiel“ ver­bo­ten. Die Ver­bots­ver­fü­gun­gen wur­den am Diens­tag (31. Januar) den 25 – über­wie­gend in Kiel woh­nen­den – Ver­eins­mit­glie­dern von Poli­zei­be­am­ten zuge­stellt. Damit ist der seit Sep­tem­ber 1994 beste­hende Ver­ein mit sofor­ti­ger Wir­kung auf­ge­löst. Jede Tätig­keit und die Bil­dung von Ersatz­or­ga­ni­sa­tio­nen ist ihm unter­sagt. Seine Ver­einskenn­zei­chen dür­fen nicht mehr in der Öffent­lich­keit ver­wen­det oder ver­brei­tet wer­den. Das Ver­mö­gen wird beschlag­nahmt. Ver­stöße gegen das Ver­eins­ver­bot kön­nen mit einer Frei­heits­strafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geld­strafe geahn­det wer­den. Nach dem Ver­bot der Hells Angels Flens­burg und der Ban­di­dos Neu­müns­ter im April 2010 ist dies das dritte Ver­eins­ver­bot im Kampf gegen Rockerkriminalität.

Die Zeit für ein wei­te­res Ver­bot war reif“, sagte Schlie. Der Ver­ein Hells Angels Kiel ver­folge das Ziel, Gebiets– und Macht­an­sprü­che auf dem kri­mi­nel­len Sek­tor gegen­über ver­fein­de­ten Orga­ni­sa­tio­nen wie den Ban­di­dos und den Mon­gols durch­zu­set­zen. Auf das Konto des Ver­eins gin­gen Gewalt­ta­ten, uner­laub­ter Waf­fen­be­sitz, Straf­ta­ten im Zusam­men­hang mit der Pro­sti­tu­tion und dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. „Diese Straf­ta­ten sind dem Ver­ein zuzu­rech­nen“, sagte der Minis­ter. Sie stün­den in einem inne­ren Zusam­men­hang mit dem Ver­ein oder seien mit Wis­sen und Bil­li­gung füh­ren­der Ver­eins­mit­glie­der und in eini­gen Fäl­len auch mit deren Betei­li­gung began­gen worden.

Das Ver­bot der Hells Angels Kiel gehört nach Aus­sage von Schlie zu der Null‐​Toleranz‐​Strategie von Poli­zei und Ord­nungs­be­hör­den gegen das kri­mi­nelle Rocker­mi­lieu. Es wür­den wei­ter­hin alle recht­li­chen und tak­ti­schen Mög­lich­kei­ten ergrif­fen, um den Machen­schaf­ten ein Ende zu berei­ten. Der Rechts­staat dulde keine kri­mi­nel­len Par­al­lel­ge­sell­schaf­ten. „Was Recht und Gesetz ist, legen aus­schließ­lich die in der Ver­fas­sung vor­ge­se­he­nen Insti­tu­tio­nen fest und nicht einige selbst­er­nannte ‚Ord­nungs­hü­ter‘ in Leder­wes­ten mit geflü­gel­tem Toten­kopf“, sagte Schlie.

Seit Diens­tag früh 06:00 Uhr durch­su­chen 300 Poli­zei­be­amte, dar­un­ter das Spe­zi­al­ein­satz­kom­mando (SEK), sie­ben Woh­nun­gen von poli­zei­lich bekann­ten Funk­ti­ons­trä­gern des HAMC Kiel sowie den Treff­punkt der Hells Angels in Kiel, eine Gast­stätte in der Nähe des Hafens. Die Durch­su­chun­gen die­nen der Fest­stel­lung und Beschlag­nahme des Ver­mö­gens des Vereins.

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