Donnerstag, 20. November 2008
Vom 24. bis 28. NovemberEine Auswertung der Verkehrsunfälle im Jahre 2007 hat gezeigt, dass die Anzahl derer unter Beteiligung von Radfahrern um rund 9 Prozent zugenommen hat. An 28 Prozent aller qualifizierten Verkehrsunfälle war mindestens ein Radfahrer beteiligt. Bei einem Anteil von etwa 17 Prozent am innerörtlichen Verkehrsaufkommen sind Fahrradfahrer damit überdurchschnittlich häufig an Unfällen beteiligt. 2008 befinden sich die Zahlen bislang stabil auf Vorjahresniveau.
Die Polizei bittet insbesondere Eltern darauf zu achten, dass die Beleuchtung der Fahrräder ihrer Kinder stets funktionstüchtig ist.
Im Folgenden finden Sie Tipps für die Sicherheit von Radfahrern, die nicht nur während der dunklen Jahreszeit Beachtung finden sollten:
… ich finde auch, die ganze Welt, nein, das ganze Universum sollte für Fahrradfahrer optimiert wird.
Vorrangig sollten Fahrradfahrer UND Fußgänger auf die Fahrbahn um beim Abbiegen nicht übersehen zu werden.
Des Weiteren müssen alle Autos mit mindestens 4 Warnblinkanlagen, gelbem Rundumlicht, Schaumstoff‐Korsett ud Getriebesperre beim Erreichen von 2 km/h ausgestattet werden.
Dazu müssen mindestens 5000 Polizisten täglich alle Radwege kontrollieren und räumen, dürfen aber keinesfalls auf Mängel am Fahrrad selbst hinweisen.
Alle lästigen Vorschriften für Fahrradfahrer ( z. B. Licht oder Reflektoren am Mountainbike – wie uncool ! ) werden abgeschafft.
Zufrieden
?
K.
Sonntag, 23. November 2008, 16:27
Und auf der falschen Strassenseite fahren die beiden Polizisten außerdem.
—Zitatanfang— vier Pedalrückstrahler, gelb, nach hinten und vorn wirksam, zur Seite zusätzlich zulässig —Zitatende—
–> Fehlen bei den beiden Vorbildspolizisten
—Zitatanfang— ein weißer, nach vorn wirkender Rückstrahler, der auch in den Scheinwerfer integriert sein kann —Zitatende—
–> Hm, entweder sehr klein integriert oder der fehlt ebenfalls.
Sonntag, 23. November 2008, 17:20
SUPI, hätte ich leider nicht besser ausdrücken können. Ich versuche seit Jahren auf die unsicheren bis gefährlichen Radwege in Kiel hinzuweisen. Leider kann man diesbezüglich den s. g. „Fahrradbeauftragten“ der Stadt Kiel völlig vergessen.
Eher kommt mal eine Antwort von einer anderen Abteilung des Tiefbauamtes; auch die Antworten der Polizei zeigen keine wirkliche Kompetenz in Fahrradfragen (siehe Bilder).
Die StVO gibt die Möglichkeit, auf die Benutzung von (benutzungspflichtig ausgeschilderten) Radwegen zu verzichten, wenn die Benutzung nicht zumutbar ist. Das ist natürlich sehr schwammig, da immer eine Einzelfallentscheidung; lässt sich aber in Kiel oft umsetzen – Falschfahrer gibt es auf ALLEN Radwegen in Kiel. Und da diese IMMER eine Gefährdung darstellen (teilweise sogar mit aktiver Unterstützung der Polizei), ist hier die Benutzung NICHT zumutbar !
Mich hat die Polizei schon auf den Radweg schicken wollen, obwohl keine Benutzungspflicht vorlag !!!
P.S.: Kann der Beitrag von „K“ nicht gelöscht werden ? – Thema verfehlt! lol
Montag, 24. November 2008, 11:38
Warum verfehlt ?
Jedes Mal das Gleiche; wenn auf FF etwas zum Thema Radfahrer oder sogar vorsichtige Kritik an Verhalten von Radfahrern steht, bäumt sich hier eine Lobby von Radlern auf, denen es soooooooooo schlecht in Kiel geht.
Tut mir leid, da kann ich einfach nicht mit ins Horn stossen, weil mir als Autofahrer geht’s auch schlecht.
Gleiches Unrecht für Alle !
Außerdem kann man jetzt auch mal aufhören auf den Polizisten rumzuhacken; wie man eigentlich ganz gut sieht, fahren die gerade los und ich bin sicher, das auch ihr an der Haustür losfahrt und nicht erstmal das Fahrrad bis zum Radweg schmeißt !
Jetzt lol ich aber auch mal !
Auf bald,
K.
Dienstag, 25. November 2008, 00:01
Dein Kommentar in Ehren, aber Du wirst schnell unsachlich.
„Vorrangig sollten Fahrradfahrer UND Fußgänger auf die Fahrbahn …“
Du vergisst die Grundregel, dass Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu fahren haben. Fußgänger sind keine Fahrzeuge. Ausserdem bewegen sich Radfahrer durchschnittlich schneller vorwärts als Fußgänger.
„Des Weiteren müssen alle Autos mit mindestens 4 Warnblinkanlagen, gelbem Rundumlicht, Schaumstoff‐Korsett ud Getriebesperre beim Erreichen von 2 km/h ausgestattet werden.“
Auch das wird nicht gefordert. Gefordert wird, dass Autofahrer auf Radfahrer achten. Und dies tun leider nicht alle Autofahrer, denn selbst mit Licht wird man Opfer von unvorsichtigen Autofahrern. Insbesondere, und das möchte ich hier wirklich betonen, beachten überdurchschnittlich viele der genannten Fahrer nicht die von links kommenden Radfahrer. Es ist also schwer nachzuvollziehen, dass man als Radfahrer auf dem scheinbar „sicheren“ linken Radweg fahren muss.
Das Radfahrer ohne Licht eine solche Situation unnötig provozieren, dass steht hier überhaupt nicht zur Diskussion. Ich wäre der letzte, der ein solches Verhalten befürworten würde. Es gibt morgens nicht schlimmeres als wenn auf dem Westring Gegenverkehr auf dem Radfahrstreifen auftaucht :(
„Dazu müssen mindestens 5000 Polizisten täglich alle Radwege kontrollieren und räumen, dürfen aber keinesfalls auf Mängel am Fahrrad selbst hinweisen.“
Auch hier wird übertrieben. Es ist aber wahrlich nicht zu viel verlangt, dass wochenlange Baustellen wenigstens einmal in ihrem Leben kontrolliert werden. Und selbstverständlich sollen Polizisten auf Mängel am Fahrrad hinweisen.
„Alle lästigen Vorschriften für Fahrradfahrer ( z. B. Licht oder Reflektoren am Mountainbike – wie uncool ! ) werden abgeschafft.“
Das braucht wohl nicht weiter kommentiert zu werden.
Dienstag, 25. November 2008, 22:10
„Ich versuche seit Jahren auf die unsicheren bis gefährlichen Radwege in Kiel hinzuweisen.“
Viel Erfolg, denn der Weg ist lang und steinig. Hier mal ein Auszug eines Schreibens vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 21.09.2008 auf eine meiner Anfragen:
„… Die von Ihnen erwähnten Schreiben geben die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wieder. Diese Meinung wird auch von der Rechtsprechung (…) und der Kommentarliteratur (…) geteilt. Wie Sie selbst darlegen, sind auch die meisten Städte dieser Auffassung.
Die abweichende Rechtsauffassung der Stadt Kiel wird somit nicht geteilt. Ich stimme Ihnen zu, dass dies im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs der StVO der Verkehs– und Rechtssicherheit nicht dienlich ist. Allerdings kann von Seiten des Bundes hier nicht eingegriffen werde. Denn die Ausführung, Überwachung und die Ahnundung der Vorschriften der StVO obliegt nach der Zuständigkeitsverteilung im Grundgesetz (…) ausschließlich bei den Ländern. …“
„Leider kann man diesbezüglich den s. g. „Fahrradbeauftragten“ der Stadt Kiel völlig vergessen.“
Das Zauberwort heisst „Politik“. Es wird das vertreten und umgesetzt, was von oben diktiert wird. Im Grunde vertreten sie aber persönlich alle eine vernünftige Meinung, wie ich bei einer gemeinsamen Ortsbesichtung erfahren durfte. Allerdings durfte ich beim nach Hause fahren von der Fahrbahn aus beobachten, wie einem Mitarbeiter des TA, auf dem Radweg fahrend, an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen wurde und ausweichen musste. So sicher sind also unsere Radwege ;)
Wenn mir also jemand erzählen will, dass Sichtbarkeit ein wichtiges Mittel zum Schutz im Straßenverkehr ist, dann möchte ich im gleichem Atemzug nicht genannt bekommen, dass ich Radwege benutzen muss, die schwer einsehbar sind.
„Die StVO gibt die Möglichkeit, auf die Benutzung von (benutzungspflichtig ausgeschilderten) Radwegen zu verzichten, wenn die Benutzung nicht zumutbar ist.“
Dieser Punkt ist in der Tat schwammig, denn ab wann ist ein Radweg nicht mehr zumutbar? Klar hingegen ist die Situation, wenn ein Radweg unbenutzbar ist. Die von Dir angesprochenen Falschparker machen einen Radweg objektiv unbenutzbar, denn sie sind ein physische Hindernis, welches (in der Regel) nicht überfahren werden kann.
Dienstag, 25. November 2008, 22:35
Da ich gerade so am Schreiben bin:
„Das Foto wurde mit sofortiger Wirkung entfernt.“
In der Pressemappe der Polizei sind unsere Gehwegradler also schon verschwunden.
Dienstag, 25. November 2008, 22:42
lupfi:
Ich fange ja erst an -:) Nein, im Ernst; ich hatte bis jetzt eher mal die in Kiel deutlich fehlende Umsetzung der StVO auf (allgemein) Radwegen bemängelt. Hier ist nunmal allein die Polizei zuständig; das Ordnungsamt darf nicht anhalten. Und wenn Polizisten beiseite treten, damit Falschfahrer ihren Weg möglichst unbehindert weiter fahren können, MUSS sich die Polizei Kritik anhören !!!
Natürlich ist der Begriff „zumutbar“ im Einzelfall zu begründen. Es gibt aber Wege, für die es als Anfang nicht so schwer sein kann. Das Ordnungsamt hat – VOM FAHRRADBEAUFTRAGTEN – die entsprechenden Adressen zu Überprüfung erhalten.
Zum Glück habe ich das Foto noch ausgedruckt.
Die Art und Weise in der Baufirmen Baustellen, nach Genehmigung durch das Tiefbauamt, (falsch und rechtswidrig) beschildern kann, muss und darf so auch nicht weiter gehen.
Ich bin ja auf das Ergebnis dieser Woche gespannt; ich behaupte, und mehr kann ich auch nicht, dass an 45% der sich bei Dunkelheit in Bewegung befindlichen Fahrräder irgend ein Licht nicht funktioniert.
Wenn ein Autofahrer einen rechtswidrig fahrenden Radfahrer umfährt, hat grundsätzlich der Autofahrer mein Mitleid, oder wie man das nennt, und nicht der schwächere Radfahrer !!!
Mittwoch, 26. November 2008, 08:41
Ich glaube es gibt im Frühjahr auch eine Fahrradkontrollwoche. Damit haben die Radfahrer in Kiel in den restlichen 50 Wochen „Narrenfreiheit“ – nix Strassenverkehrsordnung !
D. h. die Polizei glänzt in diesen 50 Wochen durch Tatenlosigkeit.
Wo ist die „StVO‐freie“ Zeit für die Kfz.- und Mineralöl‐Zahler ?
Mittwoch, 26. November 2008, 09:53
„Die Art und Weise in der Baufirmen Baustellen, nach Genehmigung durch das Tiefbauamt, (falsch und rechtswidrig) beschildern kann, muss und darf so auch nicht weiter gehen.“
Du vergisst die Tatsache, dass Baufirmen auch gerne mal ohne Genehmigung absperren.
Die Art wie einige Baufirmen allerdings absperren, dass grenzt schon an einen nicht unerheblichen verbotenen Eingriff in den Straßenverkehr. Beispiel Möllingstraße: Dort ist seit kurzem eine Baustelle auf einem der Gehwege. Die Radwege sind dort nicht benutzungspflichtig. Nun allerdings wurde auf der Seite der Baustelle der verbleibende Radweg als gemeinsamer Geh– und Radweg ausgeschildert. Das wäre ja noch zu verschmerzen, wenn dieser Weg nicht auch noch als Zweirichtungsweg ausgeschildert worden wäre. Wer das verzapft hat, der hat keine Ahnung von dem was er da tut.
„Wo ist die „StVO‐freie“ Zeit für die Kfz.- und Mineralöl‐Zahler ?“
Es geht doch darum, dass es durchaus Radfahrer gibt, die um die eigene Sicherheit bemüht sind. Diese haben nichts gegen Kontrollen am Fahrrad oder gegen Kontrollen auf Alkohol oder Drogen. Diese wollen aber auch nicht das Märchen von sicheren Radwegen hören. Denn auf sicheren Radwegen müsste ich ja keine Angst vor „bösen“ Autofahrern haben.
„D. h. die Polizei glänzt in diesen 50 Wochen durch Tatenlosigkeit.“
Das würde erklären, warum auf Radwegen kaum noch so etwas herscht wie die StVO. Aus den Augen aus dem Sinn würde ich da sagen …
Mittwoch, 26. November 2008, 19:42
„Beispiel Möllingstraße: Dort ist seit kurzem eine Baustelle auf einem der Gehwege. Die Radwege sind dort nicht benutzungspflichtig. Nun allerdings wurde auf der Seite der Baustelle der verbleibende Radweg als gemeinsamer Geh– und Radweg ausgeschildert. Das wäre ja noch zu verschmerzen, wenn dieser Weg nicht auch noch als Zweirichtungsweg ausgeschildert worden wäre. Wer das verzapft hat, der hat keine Ahnung von dem was er da tut.“
Das wäe jetzt der vierte oder fünfte Fall, in dem ich dem Tiefbauamt ein fehlerhaftes Antragsverfahren nachweisen könnte – werde ich auch gleich noch tun. lol Ich habe das beim letzten Mal, mit andren Worten, auch so formuluiert. Und hier findet sich noch ein deutlicher Unterschied zum Fahrradbeauftragten, der ja im gleichen Amt sitzt – von dieser Abteilung habe ich nach einer der o. g. Meldungen IMMER eine Antwort erhalten.
Mittwoch, 26. November 2008, 20:14
„Das wäe jetzt der vierte oder fünfte Fall, in dem ich dem Tiefbauamt ein fehlerhaftes Antragsverfahren nachweisen könnte.“
Wohl kaum, denn die Beschilderung wird so nie genehmigt worden sein. Es sind die Baustellenbetreiber selber die solche Konstrukte aufstellen. Und wer solche Schilder aufstellt, der dürfte auch der erste sein, der sich über Radfahrer auf der Fahrbahn beschwert. Sind für ihn Radfahrer doch diejenige Spezies, die man auf 50cm Sonderwege zusammen mit Fußgänger in beide Richtungen quetschen kann.
Von daher Finger weg von solchen Frickellösungen und lieber sicher auf der Fahrbahn fahren.
Freitag, 28. November 2008, 19:38
„Wohl kaum, …“ doch, hast Du doch selbst gesehen:
„Beispiel Möllingstraße:…“
Die falsche Beschilderung ist übrigens zügig geändert worden; habe ich aber selbst noch nicht gesehen.
Samstag, 29. November 2008, 17:19
Es ist doch ein Unterschied, ob etwas falsches beantragt, etwas falsch umgesetzt oder eine Beschilderung erst gar nicht beantragt wurde. Das Beispiel in der Möllingstraße könnte alle drei Gründe als gehabt Ursache haben. Insofern könnte man allein aus der Beschilderung heraus gar nicht erkennen, auf welcher Seite hier der Fehler liegt.
„Die falsche Beschilderung ist übrigens zügig geändert worden …“
Richtig, allerdings war auch der erste Nachbesserungsversuch falsch. Erst nach der zweiten Korrektur war die Beschilderung korrekt. Und von solchen Beispielen gibt es leider sehr viele in Kiel.
Man denke nur an die Veloroute am Wilhelmplatz zurück, die für Radfahrer auf Grund der fehlenden Beschilderung lange Zeit nicht legal benutzbar war.
Sonntag, 30. November 2008, 13:00
Bin selbst Radfahrer,muß aber gerade jetzt in der dunklen Zeit feststellen das Radfahrer ohne Licht unterwegs sind. Macht man sie darauf aufmerksam ‚kommt der Satz man solle sich um seine eigenen Sachen kümmern. Kommt es zum Unfall ist der Autofahrer Schuld. Frohe Weihnacht . MW
Donnerstag, 25. Dezember 2008, 05:08
Bin selbst Radfahrer,muß aber gerade jetzt in der dunklen Zeit feststellen das Radfahrer ohne Licht unterwegs sind. Macht man sie darauf aufmerksam ‚kommt der Satz man solle sich um seine eigenen Sachen kümmern. Kommt es zum Unfall ist der Autofahrer Schuld. Frohe Weihnacht . MW
Donnerstag, 25. Dezember 2008, 05:08
„Radfahrer sollten sich stets über die besonderen für sie geltenden Vorschriften informieren.“
Dieser Hinweis ist interessant, denn der Artikel steht unter dem Motto: „Sehen und gesehen werden – mit dem Fahrrad sicher durch die dunkle Jahreszeit!“
Auf Radwegen werden Radfahrer an Kreuzungen von abbiegenden Fahrzeugen oft übersehen. Die Gefahr auf einem solchen Weg ist deutlich höher als auf der Fahrbahn. Anstatt aber den Radfahrer auf der Fahrbahn fahren zu lassen, zwingt man ihn auf diese teilweise sehr unsicheren Radwege.
Auf der Fahrbahn würde der Radfahrer rechtzeitig gesehen werden, aber vor der Sicherheit für Radfahrer kommt der ungehinderte Verkehrsfluß für den Kraftfahrzeugverkehr.
Mit welcher Nachlässigkeit die Radfahrer in Kiel behandelt werden, dass erkennt man an den vielen Baustellen, die die Radwege unpassierbar machen. Eine Umleitung über Notwege, eine eindeutige Beschilderung oder eine vernünftige Absicherung der Baustelle findet man selten. Wo ist da die Polizei und sorgt für „Sicherheit“ bei Radfahrern?
Im übrigen auch sehr schön zu sehen, wie die beiden abgebildeten Beamten verbotswidrig auf dem Gehweg fahren. Tolle Vorbilder! Soll ich das jetzt auch so machen?
*kopfschüttel*
Samstag, 22. November 2008, 00:30